Copyright

Der Ärger!!! kam mit der Post. Ein Anwaltsbüro machte mich auf eine Copyright-Verletzung aufmerksam und erhob eine Forderung von 360,00 € nach Bemessung der Zeilenzahl laut DJV (Deutscher Journalistenverband), insgesamt inklusive der Anwaltskosten 486,00 €. Was war passiert?

Vorneweg für alle BluthochdrucklerInnen: Der Vorwurf war berechtigt, schuldig im Sinne der Anklage, aber kein Vorsatz, nur eine (teure) Nachlässigkeit. Ich hätte es einfach besser wissen müssen.

Im April 2009 (!) erstellte ich eine Webseite (br-start.de) als Musterseite für Betriebsräte. Diesen nämlich steht laut Betriebsverfassungsgesetz ein eigener Internetauftritt zum Veröffentlichen von Daten, Fakten, Berichten, Auufrufen und Terminen und zur internen Kommunikation zu, bezahlt vom jeweilgen Unternehmen. In der Regel ist es aber so, dass Unternehmen ‚ihren‘ Betriebsräten Präsentation und Kommunikation innerhalb des eigenen Intranet anbietet. Das kostet nahezu nichts – und volle Kontrolle mit eher selten in Betriebsräten organisierten Admins durch den Vorstand inklusive. Muss nicht, kann aber.

Um dieser Musterseite Inhalte zu geben, veröffentlichte ich einen kleinen Artikel aus der ‚Berliner Zeitung‘ unter Angabe der Quelle und der Autoren. Dass sollte aber nicht ausreichen. Das Copyright wurde in den letzten Jahren immer weiter verschärft, aber der Artikel war da schon vergessen.

Ich wandte mich an die Geschäftsleitung und erklärte, dass der Artikel zu keiner Zeit kommerziellen redaktionellen Zwecken diente und lediglich eine Musterseite aufwerten sollte. Dazu kam, dass der Berliner Verlag wie viele andere Unternehmen die Verfolgung von Copyright-Problemen ausgelagert hatte. Bei der Anwaltskanzlei war naturgemäß keine Einigung zu reduziertem Kurs möglich.

Wohlgemerkt: Es handelte sich nicht um einen Abmahnverein! Deren Rechnung wäre bedeutend höher ausgefallen. Wenn also so eine Rechnung ins Haus flattert, empfiehlt es sich, sofort Kontakt zum Auftraggeber, also zum Geschädigten, aufzunehmen, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das ist das Eine.

Wichtiger: Überprüfen Sie alle Inhalte auf mögliche Copyright-Verletzungen! Im Zweifelsfall löschen! Besser: Vor Veröffentlichung die Autoren / Verlage anschreiben und eine Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen – und zwar schriftlich! Noch besser: Alle Artikel selbst recherchieren und verfassen – dann ist jede Angst unbegründet.

Eine Ausnahme sind Artikel von Wikipedia, die unter ‚CC‘ stehen, also unter ‚Creative Commons‘. Je nach Art des ‚CC‘ gelten unterschiedliche Bedingungen einer Veröffentlichung. Beispiel: Alle Artikel in unserer Rubrik ‚Spitze Schnauze‘ – auch die der GastautorInnen – dürfen unverändert, ungekürzt mit Quellenangabe zu nichtkommerzieller Nutzung geteilt und als Inhalt eigener Webseiten oder Publikationen veröffentlicht werden. Wer die eigenen Artikel ebenfalls unter ‚CC‘ veröffentlichen möchte, findet unter dem oben genannten Link die notwendigen Label, die ihrerseits zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen verlinken (siehe unten!).

Noch komplexer sind die Vorgaben zur Nutzung von Bildern: Mittlerweile ist eine komplette Quellenangabe unterhalb des Bildes nicht mehr ausreichend, sondern muss innerhalb des Bildes lesbar integriert sein! Innerhalb einer Übergngszeit wird in aller Regel nicht die volle Wucht von Justitia zuschlagen, aber auch wir sind dabei, nach und nach alle Bilder, die nicht in eigenem Eigentum sind, entsprechend ‚umzurüsten‘, später auch die eigenen.

So gut ein Schutz des Copyright ist, so verlockend sind die immer strengeren Regeln für Abmahnvereine und Abmananwälte, jede auch noch so magere Kuh zu melken. Die Forderungen dieser Wegelagerer, die meist ohne Auftrag zur Gewinnvermehrung arbeiten und deren Arbeit in keiner Weise den vermeindlich Geschädigten zu Gute kommt, sind exorbitant hoch und können einen kleinen Verein in die Insolvenz treiben. Und so lange der Gesetzgeber dem bunten Treiben tatenlos zusieht, wird der Druck steigen.

Wer auf eigene Inhalte setzt, hat nichts zu befürchten, das ist immer die beste Lösung. Wer dies nicht kann, sollte sich eine Genehmigung einholen und Bildmaterial aus legalen Quellen erwerben. Bilder zum Beispiel von pixelio.de (kostenlos – aber Nutzungsbedingungen beachten!) oder fotolia.com (kostenpflichtig in unterschiedlichen Größen / Auflösungen, auch Grafik und Videos, gezahlt wird in vorher erworbenen ‚Credits‘).

Wer aber unsicher ist, sollte im Zweifelsfall besser verzichten. Sonst kann es teuer werden.

Für alle Beiträge im Blog ‚Spitze Schnauze‘ gilt im übrigen:

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz. – © Michael Marx – 02/2014