Hundegesetz im Landtag

Am 17.05.2015 lud der Ausschuss für Inneres und Sport zu einer Anhörung zum Bericht der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in den Plenarsaal des Landtags ein. Bettina Fassl nahm auf Einladung des Magdeburger Tierschutzvereins e.V. an der Anhörung für der Verein Pfotenkrieger e.V. und die Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz an der Anhörung teil.

In einer Informationsbroschüre, die gemeinsam von der Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz und dem Verein Pfotenkrieger e.V. herausgegeben wird, wird eine Analyse des ‚Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Sachsen-Anhalt unter den Überschriften

  • Zielsetzung und Realität
  • Hinweise für Bürger/innen
  • Einschätzung des Tierschutzes

vorgenommen. Die Broschüre ist über das Büro der Pfotenkrieger erhältlich und liegt ebenfalls als PDF zum Download vor.

Damit auch unsere Leser und Interessierte an der Arbeit der Pfotenkrieger sich ein Bild über die Anhörung machen können, veröffentlichen wir an dieser Stelle ein Protokoll der Anhörung, dass dankenswerter Weise von der Stellvertretenden Vorsitzenden der Pfotenkrieger Bettina Fassl angefertigt wurde.

Unser erst kürzlich eröffnetes Forum wird die Möglichkeit geben, ausgiebig über das Hundegesetz im Landtag zu diskutieren.

Wer das Protokoll nicht als PDF herunterladen möchte, kann es auch hier im vollen Wortlautr lesen:

Protokoll

Zusammenfassung über die Anhörung am 17.05.2015 zum „Hundegesetz“ Der Ausschuss für Inneres und Sport lud für den 17.05.2015 ab 14 Uhr zu einer Anhörung zum Bericht der Landesregierung zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. Ort: Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt

Auf Einladung der Vorsitzenden des Magdeburger Tierschutzvereins e. V., Gudrun Müller, nahm ich an der Anhörung teil. Sie hatte erfahren hatte, dass wir weder als Tierschutzallianz noch als ortsansässiger Verein Pfotenkrieger e. V. eingeladen waren. Bei den früheren Anhörungen zum Gesetz waren wir noch mit einbezogen, allerdings für einen anderen Verein und eine andere Partei. Frau Müller fand es wichtig, dass wir auch bei der erneuten Überprüfung des Gesetzes mitwirken. Diese Gelegenheit nahm ich gern wahr.

Grundsätzlich hat die Anhörung unsere Einschätzung bestätigt. Es liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die eine Gefährlichkeit bestimmten Rassen zuordnen lässt. Die Gefahr geht, wie Experten bei den früheren Anhörungen zum Gesetzeserlass hervorgehoben, von der anderen Seite der Leine – vom Menschen aus. Als Vorreiter hat Niedersachsen die Rasseliste abgeschafft und verlangt von den Hundehaltern einen Sachkundenachweis. Es genügt – ist aber unbedingt auch erforderlich – ein konsequentes Einschreiten bei einem wirklichen Vorfall. Und natürlich muss hier im Einzelfall geprüft werden, ob eine gesteigerte Aggressivität des Hundes vorliegt oder dieser sich lediglich verteidigt hat. Es ist völlig unverständlich und traurig, dass in Sachsen-Anhalt seit Einführung des Gesetzes keinerlei Einzelfallprüfung stattfindet. Natürlich ist es als selbstverständlich anzusehen, dass eine solche Prüfung durch Mitarbeiter*innen erfolgt, die selbst sachkundig sind. Die nachfolgenden Punkte beruhen auf meiner Mitschrift, ich gebe nur wieder und versuche, möglichst nicht zu werten. Eine weitere Auswertung erfolgt, sobald mir das vollständige Protokoll des Ausschusses vorliegt. Die Namen der Teilnehmer beruhen auf Hörensagen, eventuelle Fehler bitte ich daher zu entschuldigen.

Für den Städte- und Gemeindebund tritt Frau Kagelmann auf. Sie hegt Zweifel an der Kostenaufstellung, gibt Zahlenbeispiele. Es sei bedauerlich, dass trotz zahlreicher Hinweise vom Tierschutzbund, von Vereinen etc. nur vier Normen ergänzt werden sollen. Begrüßt wird die ausdrückliche Nennung dreier Rassen im Entwurf und es sei unverständlich, warum der Pitbull nicht übernommen werden soll. Frau Kagelmann fragt, warum FCI-Standards aus dem Jahr 2001 zugrunde gelegt wurden. Diese seien längst weiterentwickelt. Dass Jagdscheininhaber als sachkundig gelten sollen, hält sie für konsequent, es spräche nichts dagegen. Gewissenhafte Erfüllung bei Sachverständigen sollte auch ohne gesonderte Verpflichtung und Strafandrohung selbstverständlich sein, den Passus hält sie für entbehrlich.

Für den Oberbürgermeister der LH Magdeburg spricht der Beigeordnete Holger Platz: Herr Platz schließt sich Frau Kagelmann voll an. Die Stadt Magdeburg bekommt vom Land 7.000 – 8.000 Euro pro Jahr für die Mehrbelastungen durch das Gesetz. Er verweist darauf, dass Magdeburg drei Innendienstmitarbeiter a etwa 45.000,- Euro/Jahr und einen Außendienstmitarbeiter zusätzlich beschäftigen muss. Unterbringung aktuell: TH erschöpft, 25 Hunde in Tierpensionen, pro Tag 10 – 25 Euro pro Tier, Kosten 100.000 Euro pro Jahr. Die Kosten sollen die Kommunen bei den Haltern wieder holen, das wird auch versucht, aber die Praxis sähe anders aus. Herr Platz verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 09.01.2013, selbst von der Stadt erstritten, das Grenzen auflegt – Magdeburg klagte gegen einen Halter, das VerwG war der Meinung, Kosten für ein eingezogenes Tier können nur für ein Jahr geltend gemacht werden, alles andere verstoße gegen das Übermaßgebot, § 47 Abs. 4 SOG LSA. Das bedeutet, das Tier kann nach einem Jahr ‚verwertet‘ werden.

Die Stadt Magdeburg möchte Einzelfallentscheidungen treffen können, Herr Platz verweist auf den Fall der alten Dame. Ein Kind hatte ihren alten Hund mit bösen Folgen drangsaliert (der Fall führte zu unserer gemeinsamen Petition mit dem Magdeburger TSV. Es gäbe Bundesländer, die den Kommunen mehr Spielraum geben. Der Entwurf ginge in die richtige Richtung, mit § 3 Abs. 3 Nr. 2 könne man besser arbeiten. Vorschlag: Das Tier sollte gleich beim Tierarzt einen Transponder bekommen können, ohne dass die Stadt auf die Zustimmung des Halters warten muss. Ihn interessiert dazu die Meinung des Datenschutzbeauftragten. Zu den Jagdhunden sei alles richtig geregelt. Ausnahmen: Während der Ausbildung zum Jagdhund – hier sieht Herr Platz eine Gefahr des Missbrauchs (wann beginnt/endet Ausbildung?). Stellt ein Zuchtverbot ein Berufsverbot dar?

Herr Tessmer, der für den Oberbürgermeister der Stadt Halle spricht, wertet das Hundegesetz als vollen Erfolg. Die Erscheinung ‚zwielichtiger Typ mit Kampfhund‘ sei merklich zurückgegangen. Er sieht Probleme bei ‚Vermutungshunden‘. Die Bestimmung bei Mischlingen sei schwierig. Viele Halter könnten nicht nachvollziehen, warum ein Tier, dass vllt. als Jungtier einmal auffällig war, schlimmstenfalls bis zu 15 Jahre als gefährlich gelten soll. Auf Nachfrage der Abgeordneten nach den Tierheim-Kapazitäten in Halle antwortet er, es gäbe kein akutes Problem.

Auf eine weitere Nachfrage nach Personalkosten antwortet er, er habe das ’nicht konkret runtergerechnet‘ und sieht das für die heutige Anhörung als nicht wichtig an. Direkte Nachfrage von Frau Tiedge (Linke): „Sie haben keine Berechnungen für Halle?“ – Antwort: „Nein“.

Frau Schulz für die Stadt Dessau-Roßlau findet enttäuschend, dass im Entwurf wenig von den eingegangenen Hinweisen berücksichtigt wurde. Sie weist darauf hin, dass das neue Gesetz schließlich von der Bevölkerung akzeptiert werden soll! In Dessau-Roßlau sieht man die Notwendigkeit der Diskussion einer Rasseliste, die vorgelegten drei Rassen seien inkonsequent: Entweder man würde alle als SoKa bekannte Rassen in eine Liste aufnehmen oder ganz auf eine Liste verzichten, aber diese drei erscheinen willkürlich. Dessau-Roßlau befürwortet die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen! Zudem soll z. B. nach fünf Jahren ohne Vorfall ein Hund nicht mehr automatisch als gefährlich gelten. Auch hier werden die vorgelegten Zahlen für den Mehrbedarf angezweifelt. Es seien 1.000,- Euro für alle Städte aufgeführt, das entspräche etwa 39,- Euro für die Stadt Dessau-Roßlau (Anm. ca. 84.000 Einwohner!)

Herr Rößler (?) vom Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e. V. verweist auf die zunehmende Notwendigkeit von Herdenschutzhunden, weil mit 30 % mehr Wölfen gerechnet wird. Hier befürchtet, dass die Halter von Hütehunden mit dem Hundegesetz in Konflikt kommen. Man wolle keine gefährlichen Hunde auf den Straßen, aber die Schäfer bräuchten robust aussehende Hunde bzw. Tiere, die durch Größe und Gewicht dem Wolf ähnlich sind. Er wünscht sich Ausnahmen nicht nur für Jagd-, sondern auch für Hütehunde; es sei der Jagdtrieb bei Hunden zu nutzen und die Möglichkeit, dass sie beißen können. In § 9 sollen neben den Jägern auch die Schäfer aufgenommen werden.

Sein Verband begrüße den vorlegten Entwurf. Man wünsche sich Versicherung für alle Hunde und Halter und verweist als Beispiel auf einen Streuner, der eine Schafsherde auf Bahngleise jagen könnte, da würden dann schnell Millionenschäden entstehen.

Für den Bundesverband praktizierender Tierärzte, LV Sachsen-Anhalt, nimmt Dr. Kutschmann Stellung. Das Hundegesetz habe seinen präventiven Charakter erfüllt, seit 2010 seien die Beißvorfälle kontinuierlich zurückgegangen. Nicht nachvollziehbar sei, dass der Pitbull im Entwurf nicht mehr, aber immer noch drei Rassen aufgelistet sind. Rasselisten sind nicht zielführend; entscheidend sei der Halter und man könne aus jedem Hund einem gefährlichen Hund machen. Zum Passus ‚brauchbare Jagdhunde‘ fragt er nach, ob es auch UN-brauchbare Jagdhunde gäbe…

Zudem fragt er nach, wieso Jäger automatisch als sachkundig gelten, aber z. B. Tierärzte ohne Jagdschein nicht. Auch aus seiner Sicht sei eine Einzelfallentscheidung nötig, bei der auch entlastende Gründe berücksichtigt werden müssen. Die Bescheinigung der Gefährlichkeit darf erst am Ende des Verwaltungsaktes stehen. Ganz wichtig: Auch eine Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit muss möglich sein! Die Wesensteste sollten mit durch die Kammer ausgesuchten Tierärzten erfolgen, die sich auch regelmäßig weiterbilden. Nur ein klinisch gesunder Hund solle einen Wesenstest absolvieren, hierfür sei veterinärmedizinisches Wissen erforderlich. Für problematisch hält er die Meldepflicht § 13 für Tierärzte. Der Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Gebrauchshundsportvereine e. V., LV Sachsen-Anhalt, möchte Ausnahmen für Hundesportler im Gesetz.

Der Präsident des Landesjagdverbandes sieht sich besonders betroffen. Jäger seinen gesetzlich verpflichtet, Jagdhunde vorzuhalten. Jagd ohne Hund sei Schund, meint er (sollte wohl ein Lacher werden…). Er übergibt 1.200 Petitionen von Jägern, die Presse stürzt ans Pult, und dankt den Abgeordneten. (Wofür?)

Wie auch bei den früheren Anhörungen war Frau Evelyn Allhoff-Menke als Vertreterin der Kynos-Stiftung „Hunde helfen Menschen“ (und Mitglied des TSV Salzwedel), die selbst nach einem Unfall an den Rollstuhl gefesselt, wieder mit ihrem Assistenzhund nach Magdeburg gereist, um sich für ein besseres Hundegesetz stark zu machen. Wie gewohnt klare Worte: Das Gesetz habe seinen Zweck nicht erfüllt. Die Rasseliste erweist sich als nicht zielführend. Zumeist beißen Schäferhunde und Teckel. Wichtig seien Aufzucht und Haltung der Tiere. Dringend erforderlich sei eine Sachkunde für alle Halter! Es kann nicht so weitergehen, dass jeder sich einen Hund in die Wohnung holt, der bis zu 15 Jahre leben kann, ohne irgendeine Kenntnis von dessen Bedürfnissen zu haben. Die Absolvierung einer Hundeschule sollte verpflichtend und keine Kann-Bestimmung sein! Die Ämter sollten sich nicht mit Bagatellfällen beschäftigen müssen, die verursachen meist unverhältnismäßig hohe Kosten. So liege die Schuld z. B. bei Vorkommnissen im häuslichen Bereich oft an inkonsequenten Erziehungsberechtigten, die nicht einschreiten, wenn Kinder Tiere drangsalieren. Zudem haben die Ordnungsämter oft kein qualifiziertes Personal, die das nicht richtig beurteilen können. Assistenzhunde seien zu befreien.

Nachfrage von den Abgeordneten: „Jeder Halter sollte eine Sachkunde haben?“
Antwort: „Ja, für jede Tätigkeit brauche man in Deutschland einen Schein, Bsp. Angeln, aber wer einen Hund, der 15 Jahre mit im Haushalt leben kann, aufnimmt, nicht.“
Weitere Nachfrage: „Auch die ‚Oma mit dem kleinen Hund‘?“
Antwort: „Ja! Auch Halter kleiner Hunde müssen Grundkenntnisse – wenigstens theoretische Kenntnisse – haben.“ (Das deckt sich übrigens mit unserer langjährigen Forderung, dass auch kleine Hunde Hunde sind und eine artgerechte Haltung verdienen!)

Der Verband Deutsches Hundewesen (VDH) hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. 2004 wurde entschieden, dass die Rasseliste zwar verfassungsgemäß sei, aber der Gesetzgeber habe die Entwicklung zu beobachten und ständig zu überprüfen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten diese Rasseliste noch rechtfertigen. Der VDH verweist auf Niedersachsen (keine Rasseliste), auf Schleswig-Holstein, wo sie zum Jahresende abgeschafft wird, und auf den Koalitionsvertrag in Thüringen, der auch eine Abschaffung vorsieht. Nicht nachvollziehbar sei, warum man in Sachsen-Anhalt noch immer den Minibullterrier dem Bullterrier zuordnet, obwohl es sich um eine eigene Rasse handelt und es dazu diverse Urteile gibt! Er wüsste, es sei schwer für Politiker, „Pro Kampfhund“ zu sein. Das sei nicht populär. Rasselisten hält der VDH für nicht mehr zeitgemäß.

Den Deutschen Tierschutzbund vertritt Herr Krause aus Wittenberg. Der Gesetzentwurf habe sein Ziel verfehlt. Die Rasseliste wird abgelehnt. Vor Erlass einer Verfügung sollen die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. 80 % der Vorfälle, die im Haushalt passieren, rechtfertigen keinen Verwaltungsakt. Auch der TSB fordert eine Befristung der Gefährlichkeit, denkbar seien sechs Monate. Nach seiner Einschätzung ist der Entwurf ein Feigenblatt. Man wolle wohl eine emotionale Diskussion vor der Landtagswahl verhindern. Den Entwurf lehnt der TSB ab. Mit zwei, drei Paragrafen in SOG wäre alles geregelt.

Für den Altmärkischen Tierschutzverein, der in Stendal ein eigenes Tierheim betreibt, informiert zunächst Herr Jung über die Belegung des Heims. Man habe derzeit 60 Hunde, davon seien 13 als gefährlich eingestuft, das seien aktuell in etwa 1/5. Gerade einmal sechs habe man vermitteln können, zwei seien auf Anweisung des Tierarztes einschläfert worden. Der Zwang zur „Verwertung“ kann für einen TSV nicht die Tötung sein!

Antonia Freis, die neue Tierheim-Leiterin, ergänzt die Ausführungen u. a. mit der Frage, warum gerade die drei im Entwurf genannten Rassen aufgelistet seien. So gelte z. B. der Shar Pei als chinesischer Kampfhund. Den Dackel habe man so lange gezüchtet, dass er bei der Jagd Tiere töten kann. Ein Problem aus der Praxis eines Heims stellt z. B. die Vorschrift dar, dass ein künftiger Halter mit etwa 800,- Euro in Vorleistung gehen muss, ohne eine Möglichkeit zu haben, zu prüfen, ob er wirklich mit dem Tier zu Hause zurecht kommt. Lediglich der TSV zahle ihm die Vermittlungsgebühr von 178,- Euro zurück, aber auf dem Rest der Kosten bleibt man bislang sitzen. Das seien unmögliche Vermittlungsbedingungen! Ziel des Gesetzes könne doch nicht sein, dass das Tier zeitlebens im Heim festsitzt. Das Tierheim Stendal befürwortet daher, dass für die Absolvierung aller Tests ein Zeitraum von z. B. sechs Monaten festgeschrieben wird, so dass nicht alles vor Übernahme des Tieres erfolgen muss.

Herr Wasser vom Magdeburger Tierschutzverein e. V. beurteilt den Gesetzesentwurf ähnlich wie der Dt. Tierschutzbund als Dachverband. Die Rasseliste muss weg. In Folge von Wesenstests kann es derzeit zu Tötungen kommen, es geht offenbar nicht ums Tier, sondern um Geld. Der Verein fordert ebenso eine Sachkundeprüfung für Ersthalter. Hr. Henzel (?) hatte in seiner Amtszeit die Fälle mit den Vorfallshunden zu bearbeiten. Nun sei er seit zwei Jahren im Ruhestand und beschäftigt sich privat mit der Problematik. Zunächst erläutert er Praxisbeispiele über Hunde, die sich artgerecht verhielten und dennoch als ‚gefährlich‘ eingestuft wurden. So wurde eine angeleinte läufige Hündin von einem nicht angeleinten Rüden drangsaliert. Die Halterin bat, den Rüden anzuleinen und zu entfernen, dem wurde nicht gefolgt. Die Hündin biss den Rüden weg und wurde prompt als ‚gefährlich‘ eingestuft. Ein Hund biss einer Katze in den Schwanz. Das sei nicht schön, aber zwischen Hund und Katze nicht ungewöhnlich. Solche ‚Vorfallshunde‘ gelten derzeit ein leben lang als ‚gefährlich‘. Bei der Beurteilung der Synopse verstehe er die Kollegen aus Magdeburg und Halle nicht, die sich über den Entwurf freuen. Er sähe keinen Handlungsspielraum für Einzelfälle.

Es ergibt sich eine Diskussion mit dem Abgeordneten Jens Kolze (CDU). Dieser verteidigt den Entwurf, man wolle ja weg von ‚lebenslang‘. Der Redner hält an seinem Standpunkt fest, dieser Wille sei im Entwurf nicht ersichtlich. Zudem fordert er, dass die zuständigen Mitarbeiter in den Behörden sachkundig sein müssen. Derzeit gäbe es sogar Mitarbeiter, die Angst vor Hunden haben.

Nach weiteren Redebeiträgen, u. a. vom Allgemeinen Deutschen Rottweiler Klub e. V., Landesgruppe Sachsen-Anhalt, und vom Schäferhundverein, die noch einmal Argumente einiger Vorredner aufgriffen und argumentierten, dass die Beißvorfälle rückläufig und unabhängig von den Rassen seien, war die Anhörung beendet.

Es war festzustellen, dass wiederum viele Anregungen für Verbesserungen des Gesetzes aus den Städten und Gemeinden, auch von Tierschutzvereinen und –verbänden und aus der Bevölkerung gab, aber erneut wenig in den Entwurf eingeflossen ist. Wiederum ist zu befürchten, dass auch diese wie schon die ersten Anhörungen keinerlei Einfluss auf die Gesetzesänderung haben wird.

Sie wird, wie üblich, zwischen den Parteien zu Lasten der Bürger*innen und ihrer Tiereausgehandelt. Das Gesetz wird mit Sicherheit noch vor der Landtagswahl durchgeboxt. Wir ahnen nichts Gutes, bleiben aber dran am Thema.

Bettina Fassl
Magdeburg, 18.06.2015

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