Satzung

§ 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand

Absatz 1: Der Verein führt den Namen „Pfotenkrieger e. V.“

Absatz 2: Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg. Seine Tätigkeit erstreckt sich in auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Absatz 3: Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Absatz 4: Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

§ 2 Zweck und Aufgaben

Absatz 1: Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Absatz 2: Ziele des Vereins sind insbesondere:

⇒ Förderung des friedlichen Zusammenlebens von Mensch und Tier,
⇒ Vertretung und Förderung des Tierschutzgedankens,
⇒ Aufklärung und Information zur Adoption von Hunden und Katzen aus dem Ausland,
⇒ Aufklärung und Belehrung der Tierhalter und der Bevölkerung über Tierschutzprobleme durch die Presse, Veranstaltungen und
⇒ sonstige Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen und Ängsten,
⇒ Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit über das Wesen und Wohlergehen der Tiere,
⇒ Verhütung von Tierquälerei, Tiermissbrauch und Tiermisshandlung,
⇒ Unterstützung bei der Vermittlung von in Not geratenen Tieren,
⇒ Forderung um die Aufnahme des Tierschutzes als Verfassungsgrundsatz in die Landesverfassungen sowie nach Umsetzung des Staatszieles „Tierschutz“ in die einfachen Gesetze.

Absatz 3: Der Satzungszweck wird – soweit möglich – durch die Errichtung und Unterhaltung eines Tierheims oder Gnadenhofs verwirklicht.

Absatz 4: Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.