Satzung

§ 17 Haftung des Vereins

Absatz 1: Die von den Vereinsorganen gefassten Protokolle und Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§ 18 Kassenprüfung

Absatz 1: Die Kassenprüfung und die Vermögensverhältnisse des Vereins sind nach dem Befinden von zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfern zu prüfen.

Absatz 2: Die Rechnungsprüfer haben der Mitgliederversammlung mündlich Bericht über die Rechnungsprüfung zu erstatten.

Absatz 3: Die Rechnungsprüfer müssen die Fähigkeit besitzen, eine Buchprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können.

Absatz 4: Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand des Vereins angehören.

Absatz 5: Der Bericht der Rechnungsprüfer ist schriftlich niederzulegen.

§ 19 Auflösung des Vereins

Absatz 1: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit den in § 10 festgelegten Stimmenverhältnissen erfolgen. Falls die Mitgliedschaft nicht anders beschließt, sind der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in zu Liquidatoren ernannt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich.

Absatz 2: Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften.

Absatz 3: Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Verein „Ärzte ohne Grenzen e. V.“, Hauptgeschäftsstelle Deutschland, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, der  der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Aufgaben zu verwenden hat.

§ 20 Satzungsänderungen

Absatz 1: Eine Satzungsänderung kann nur in einer Mitgliedervollversammlung mit der nach 10. festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.

Absatz 2: Eine Satzungsänderung kann nur erfolgen, wenn die Änderung einschließlich einer kurzen Begründung unter Beachtung der für die Einladung zur Mitgliederversammlung geltenden Fristen und Form allen Mitgliedern mitgeteilt worden sind.

§ 21 Inkrafttreten

Absatz 1: Diese Satzung und vorgenommene Änderungen treten zum jeweiligen Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und der Eintragung im Vereinsregister in Kraft.

Der Vereinsvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzender:
Michael Marx
Berlin

Stellvertretende Vorsitzende:
Bettina Fassl
Magdeburg

Schatzmeister:
Utz Schöneck
Berlin

Schriftführerin / Öffentlichkeitsarbeit:
Josef Fassl
Magdeburg