Satzung

§ 5 Beitrag

Absatz 1: Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu entrichten, näheres regelt die Beitragsordnung.

Absatz 2: Die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliedsversammlung festlegt.

Absatz 3: Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragsordnung.

Absatz 4: Der Beitrag wird für das laufende Jahr einmalig abgerechnet.

Absatz 5: Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden.

Absatz 6: Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, können von der Beitragspflicht befreit werden bzw. können die Beiträge gestundet werden. Zuständig hierfür ist der Vorstand.

Absatz 7: Im Ausnahmefall kann eine Mitgliedschaft ohne Beitragspflicht oder mit ermäßigtem Beitrag erfolgen. Darüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Absatz 1: Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.

Absatz 2: Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Einrichtungen zu nutzen. Bei Wahrnehmung der Vereinsarbeit gemäß 2. sind die Mitglieder verpflichtet, sich mit der Mitgliedskarte auszuweisen. Der Inhaber haftet dem Verein gegenüber für den satzungsgemäßen verantwortungsbewussten Umgang mit der Mitgliedskarte.